Zur vom Schleswig-Holsteinischen Landtag angestrebten Bundesratsinitiative, das Kooperationsverbot aufzuheben, sagt Lukas Johnsen, Landesschülersprecher der Gymnasien:„Die Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist seit Langem überfällig, es ist gut, dass jetzt etwas passiert! Es muss zielgerichtet gearbeitet werden, um antiquierte Strukturen aufzubrechen. Trotz allem darf jetzt nicht kopflos gehandelt werden.“
Das Kooperationsverbot ist in Schleswig-Holstein auch unter Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug totgeschwiegen worden. Dabei muss es das Ziel aller sein, möglichst einheitliche Rahmen und Standards für eine Chancengleichheit der Kinder zu schaffen. Die Kleinstaaterei im Bildungssystem muss enden! Bei ca. 90 verschiedenen Schularten in Deutschland, hat niemand mehr den Durchblick. Außerdem darf ein Wohnortswechsel das Lernen oder Lehren keinesfalls behindern!
Wir fordern, dass die Mittel zur Bildungsfinanzierung vom Bund gestellt und von den einzelnen Schul-trägern verwaltet werden. Das Geld, welches einem Schulträger zur Verfügung steht, bemisst sich an seiner Schülerzahl.
Auch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) müssen eine bindende Wirkung erlangen!
Um eine breitere politische Meinung in der KMK vertreten zu sehen, erachten wir es als sinnvoll, auch die bildungspolitischen Sprecher der Koalitionspartner in den Ländern mit an den Tisch zu setzen. Die Beschlüsse sollen nicht einstimmig gefasst werden müssen, es wäre stattdessen förderlicher, wenn sie mit 2/3-Mehrheit beschlossen würden.
Allerdings dürfen bei einer Vereinheitlichung regionale Gegebenheiten dabei nicht hinten ’runter fallen. So muss es z. B. weiterhin möglich sein, bei der Wahl der ersten Fremdsprache in den Bundesländern eigenen Prioritäten zu setzen, im Saarland ist es seit jeher aus geografischen Gründen Französisch, in anderen Ländern ist es Englisch. Ebenso ist es sinnvoll, in Schleswig-Holstein Dänisch lernen zu können, und in Brandenburg beispielsweise Polnisch. Genauso sinnvoll ist es, in den Lehrplänen Platz für Weinwirtschaft im Rheintal, Skifahren in Bayern oder die Massentierhaltung in Niedersachsen zu lassen, damit jedes Bundesland auf seine regionalen Eigenheiten eingehen kann.
„Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, Art. 91b GG zu ändern, des Weiteren ist notwendig, dass die Politik auf die Bedürfnisse der Menschen eingeht und nicht die Menschen sich den politischen Entscheidungen beugen müssen!“, so Johnsen.